AEDL
Ein enger, verrichtungsbezogener Pflegebegriff, wie er zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit im Rahmen der Pflegeversicherung benutzt wird, orientiert sich lediglich an den sogenannten ADL (Activities of Daily Living)-Aktivitäten.
Ein weitergehender - auch vom Kuratorium Deutsche Altershilfe favorisierter - Ansatz bezieht die Bedürfnisse, "Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens" (AEDL) mit ein.
Der Pflegebedarf richtet sich dann danach, ob jemand aus den folgenden Bereichen der Mobilität, Motorik, Körperhygiene, Ernährung und sozialer Kommunikation keinen, gelegentlichen, häufigen oder ständigen Hilfebedarf hat:
AEDL 1(Kommunizieren können)
AEDL 2 (Sich bewegen können)
AEDL 3 (Vitale Funktionen aufrechterhalten)
AEDL 4 (Sich pflegen können)
AEDL 5 (Essen und trinken können)
AEDL 6 (Ausscheiden können)
AEDL 7 (Sich kleiden können)
AEDL 8 (Ruhen, schlafen und entspannen können)
AEDL 9 (Sich beschäftigen können)
AEDL 10 (Sich als Mann oder Frau fühlen können)
AEDL 11 (Für eine sichere Umgebung sorgen können)
AEDL 12 (Soziale Bereiche sichern können)
AEDL 13 (existenzielle Erfahrungen des Lebens)
AEDL 13a (Sterbephase und Tod)
aus: Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.): Rund ums Alter. Alles Wissenswerte von A bis Z. München: C. H. Beck, 1996, S. 228
Das konzeptionelle Pflegemodell geht auf Monika Krohwinkel zurück. Sie veröffentlichte 1984, aufbauend auf die Konzeption von Liliane Juchli (Aktivitäten des täglichen Lebens ATL), erstmals ihr Modell der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens AEDL. Es folgten Studien zur Erprobung und Weiterentwicklung des Modells, u. a. mit Förderung durch das Bundesministeriums für Gesundheit in Deutschland. 1993 wurden dann die 13 AEDLs veröffentlicht.