AEDL 2 (Sich bewegen können)

Es gibt vielfache Ursachen für Bewegungseinschränkungen: orthopädische, neurologische, psychische und allgemeine.

Die Pflegefachkräfte kennen Krankheitsbilder, die zur Bewegungseinschränkungen führen können und sie können die Symptome diesen Krankheitsbildern zuordnen. Sie erfassen in der Pflegeanamnese die körperlichen Möglichkeiten und Einschränkungen des Bewohners und planen gemeinsam mit dem Bewohner und anderen Berufsgruppen fördernde Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität. Die Pflegekräfte erkennen Risiken für Dekubitus und Kontrakturen und beherrschen prophylaktische Maßnahmen.

Die eingesetzten Hilfsmittel (Gehhilfen, Rollstühle, Lagerungshilfsmittel usw.) werden regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit überprüft.

Die Pflegemitarbeiter fördern die Bewegungsfähigkeit des Bewohners, indem sie ihn zur Bewegung motivieren, ihm begleitete Spaziergänge im Haus und außerhalb des Hauses anbieten, seine Gelenke während der direkten Pflege passiv bewegen oder seine Lagerung geplant durchführen.

Jeder Bewohner wird, wenn irgend möglich angekleidet und wir ermöglichen das Verlassen des Bettes, auch wenn dies nur für sehr kurze Zeit möglich sein sollte.

Die Pflegefachkräfte fordern von den behandelnden Haus- und Fachärzten Verordnungen physiotherapeutischer Mitbehandlung und Hilfsmittel ein. Bei Bedarf wird von der Bezugspflegefachkraft für den Bewohner Kontakt mit niedergelassenen Therapeuten hergestellt.

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